Allgemeine Geschäftsbedingungen der lyfes GmbH

Krankenkassenzertifizierten Kurse

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der lyfes GmbH sowie für alle mit der lyfes GmbH geschlossenen Verträge. Die lyfes GmbH wird vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Felix Hammer und  Sven Böhm, Weinbergstr. 49, 55299 Nackenheim.

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mittels eines Online-Anmeldeformulars und wird durch die lyfes GmbH per automatisierter Mail bestätigt. Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der entsprechenden Kursgebühr. Bei erreichter Maximalbelegung der angebotenen Kurse, besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme.

2. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt vollständig per SEPA-Lastschrifteinzug vor Kursstart fällig und wird von der lyfes GmbH eingezogen. Ohne Zahlungseingang auf das Konto der lyfes GmbH besteht, trotz Anmeldung, kein Anspruch auf eine Kursteilnahme.

3. Kurse

3.1 Änderung von Kursterminen

Die lyfes GmbH behält sich vor, aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl, Krankheit der Trainer/in oder Nicht-Nutzbarkeit der Sporträume z.B. aufgrund reparaturbedingter Gründe, Kurse vollständig abzusagen oder einzelne Kurstermine zu ändern. Teilnehmer/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte werden zeitnah über entsprechende Nachholtermine informiert.

3.2 Rückerstattung

Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, sofern eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist und eine Teilnahme an einem alternativen Kurs bzw. an Nachholterminen nicht in Anspruch genommen werden kann oder vom Teilnehmer/in nicht gewollt ist.

Eine vollständige Rückerstattung geleisteter Zahlungen erfolgt, wenn:

  • Kurse seitens der lyfes GmbH vollständig abgesagt werden müssen.
  • vor Beginn der ersten Kurseinheit ärztlich attestiert wird, dass eine Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen generell nicht möglich ist.

Eine anteilige Rückerstattung erfolgt, wenn:

  • Teilnehmer/innen während des Kurszeitraums ärztlich attestiert wird, dass eine Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter möglich ist. Die Höhe des zurückerstatteten Betrages richtet sich nach der Anzahl teilgenommener Kursstunden.

Eine Rückerstattung geleisteter Zahlungen erfolgt nicht, wenn:

  • Teilnehmer/innen zu angemeldeten Kursen grundlos nicht erscheinen.
  • Teilnehmer/innen trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten, den Ablauf des Kurses stören oder Kursmaterialien mutwillig zerstören und daraufhin vom Kurs ausgeschlossen werden.
  • Teilnehmer/innen zu mindestens 50% am Kurs teilgenommen haben.
3.3 Wechsel von Kursen

Ein Wechsel von Kursen gleicher Thematik ist nach Rücksprache mit der lyfes GmbH und je nach Kursbelegung prinzipiell möglich.

3.4 Ausschluss von Kursen

Die lyfes GmbH behält sich vor Teilnehmer/innen vom Kurs auszuschließen, sofern diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten, den Ablauf des Kurses stören oder Kursmaterialien mutwillig zerstören. Erziehungsberichte willigen ein, dass deren Kinder im Kursraum bis zur Beendigung des Kurses verbleiben.  

3.5 Schnupperstunde

Für Interessenten/innen besteht die Möglichkeit, einmalig an einer Kursstunde teilzunehmen. Hierfür genügt eine Kontaktaufnahme (telefonisch oder per mail) mit der lyfes GmbH zur Terminabstimmung. Die Schnupperstunde ist gebührenfrei.

4. Sporttauglichkeit

Mit der Anmeldung zu einem Kurs bzw. der Teilnahme an einem Kurs bestätigen die Teilnehmer/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte, dass zu diesem Zeitpunkt keine Verletzungen, Krankheiten oder Medikamenteneinnahmen vorliegen, die eine Sporttauglichkeit gegebenenfalls einschränken könnten.

5. Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen gemäß §20 SGB V

Die Mehrzahl, der von der lyfes GmbH angebotenen Kurse, wird gemäß §20 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Die Bezuschussungshöhe ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse und beläuft sich zw. 75% und 100% der Kursgebühr. Voraussetzung ist in jedem Falle, dass die Teilnehmer/innen mindestens zu 80% (entspricht acht von zehn Kursstunden) anwesend waren und aktiv am Kurs teilgenommen haben. Nach Abschluss des Kurses wird von der lyfes GmbH eine entsprechende Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die an die lyfes GmbH geleistete Zahlung wird anschließend von der Krankenkasse anteilig oder vollständig erstattet (i.d.R. mindestens 75€). Eine Rückerstattung für einen Präventionskurs ist i.d.R. zwei Mal pro Person und Kalenderjahr möglich.

6. Haftung und Versicherungsschutz

Für die Beschädigung oder den Verlust mitgebrachter Gegenstände wie z.B.  Fahrräder, Trinkflaschen, Kleidungsstücke etc. wird seitens der lyfes GmbH keine Haftung übernommen. Gesundheitliche Einschränkungen, welche sich auf die Sporttauglichkeit auswirken, sind dem Kursleiter vor Kursbeginn mitzuteilen. Die Teilnahme an einem Kurs erfolgt immer auf eigene Gefahr.

Alle Teilnehmer/innen unterliegen dem Krankenversicherungs- und Haftpflichtschutz. Kinder unterliegen dem Krankenversicherungs- und Haftpflichtschutz der Erziehungsberechtigten.

7. Aufsichtspflicht 

Die Aufsichtspflicht der lyfes GmbH beginnt mit dem Start der jeweiligen Kursstunde und endet auch mit dieser. 

8. Gewährleistung und Mängelrüge

Eine Beanstandung aufgrund mangelhafter oder fehlender Leistung ist der lyfes GmbH unverzüglich, spätestens zwei Tage nach Feststellung, schriftlich mitzuteilen. Selbiges gilt für Schäden an Personen und Sachen, welche im Rahmen der angebotenen Leistungen der lyfes GmbH entstanden sind. Die Beanstandungsfrist beginnt hierbei mit der Entdeckung des entsprechenden Schadens.  Nach Ablauf dieser Frist gilt die erbrachte Leistung der lyfes GmbH als genehmigt und Mängelrügen sind ausgeschlossen.

9. Datenschutz

Die Anmeldung zu Kursen oder anderen Leistungen der lyfes GmbH gilt als Einverständnis zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung unter Beachtung des aktuellen Bundesdatenschutzgesetztes. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und lediglich für interne Zwecke gespeichert und archiviert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht. 

Einer Nutzung persönlicher Daten für Newsletter, Mailings und sonstige Informationsangebote kann jederzeit widersprochen werden.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabrede bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete Ersatzbestimmung getroffen. Der Gerichtsstand ist Mainz. Die lyfes GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.